Steuergestaltung durch Aktienverkauf
Steuern sparen durch Verlustnutzung
Viele Anlegern können durch gezielte Aktienverkäufe ihr Depot um Verlustbringer bereinigen und gleichzeitig dabei Steuern sparen. Werden die verlustbringenden Wertpapiere unmittelbar zurückgekauft, bleibt der Depotbestand unverändert. Der Anleger erhällt jedoch durch den Verkauf ein steuerliches Verlustpotenzial.
Dieses Potenzial kann der Anleger mit bereits realisierten Spekulationsgewinne im selben Jahr steuerlich verrechnen.
Insoweit geht die Steuerlast gegen EUR 0,00.
Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung festgelegt, dass Wertpapiere mit Verlust verkauft werden können um diese am selben Tag und in gleicher Stückzahl wieder zu erwerben. In diesem Fall liegt nach Meinung des Bundesfinanzhofs kein Gestaltungsmissbrauch vor. Damit schaffen die höchsten Finanzrichter Rechtssicherheit in einem strittigen Punkt.