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eBay und PayPal

In den letzten Monaten haben immer mehr Verkäufer bei Ebay Schwierigkeiten mit der Finanzverwaltung bekommen. Sie wurden verdächtigt, sowohl Einkommensteuer, Gewerbesteuer als auch Umsatzsteuer hinterzogen zu haben. Die Finanzverwaltung prüft bei allen Ebay Händlern, ob diese im Sinne des Steuerrechts als gewerbliche Händler tätig sind. Sie setzt hierzu ein spezielles Programm ein. Mithilfe dieses ist die Finanzverwaltung in der Lage, umfangreich die Daten aufzubereiten, die diese ggf. ,wenn ein Fall der Steuerhinterziehung vorliegt, von Ebay erhält. Die Finanzverwaltung hat somit lückenlosen Überblick über alle Kaufgeschäfte, die über Ebay abgewickelt worden sind.
Daher ist die Finanzverwaltung in der Lage, Händler, die tatsächlich nicht nur rein privat und relativ selten Gegenstände über das Internet verkauft, ausfindig zu machen.
Händler, die sich der Gefahr nicht aussetzen wollen, trotz Ahnungslosigkeit steuerpflichtig zu werden, sollten den zugrunde liegenden Sachverhalt von uns prüfen lassen. Selbst für den Fall, dass die Steuererklärungen in der Vergangenheit nicht richtig abgegeben worden sind, sieht das Steuerrecht durch die Korrektur der Steuererklärung und durch die Abgabe einer Selbstanzeige sowie der Nachzahlung der Steuern, Straffreiheit vor.

Urteil FG Baden-Würtemberg 22.09.2010 - 1 K 3016/08



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