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Gründercoaching in Deutschland
Der Weg zum eigenen und vor allem erfolgreichen Unternehmen ist lang und steinig. Gerade in der ersten Zeit benötigen Jungunternehmer oft den professionellen Rat von Experten. Doch nicht immer haben Existenzgründer die notwendigen finanziellen Mittel, um sich individuell und langfristig beraten bzw. neudeutsch „coachen“ zu lassen.
Mit dem Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ bezuschusst die KfW-Mittelstandsbank Beratungsleistungen bis 6.000 EUR und seit 01.10.2008 sogar bis zu 90% der Gesamtkosten. Unternehmen haben bis zu 5 Jahren somit die Möglichkeit, ohne viel Bürokratie und Kostenaufwand, sich ganzheitlich beim Unternehmensaufbau durch uns unterstützen zu lassen.
Ablauf und Informationen
Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
Alle Freiberufler und Unternehmen, deren Gründung oder Übernahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Offizieller Antragsteller für das Gründercoaching ist stets das Unternehmen, daher ist meist unerheblich, wie lange der Inhaber / Geschäftsführer bereits selbständig ist.
Höhe des Zuschusses?
Insgesamt werden höchstens die Beratungsleistungen bis zu einer Gesamtsumme von 6.000 Euro gefördert. Dabei darf das Tageshonorar des Beraters nicht höher als 800 EUR (netto) betragen.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
Aktuelle Konditionen unter: www.kfw.de
Wie erfolgt die Abrechnung?
Im Unterschied zu vielen anderen Förderprogrammen kann beim Gründercoaching das Unternehmen die Zuschüsse an das Beratungsunternehmen abtreten und muss damit nicht in Vorleistung gehen. Der Mandant muss somit nur den Eigenanteil und die MwSt. zahlen.
Ablauf der Beantragung:
Wir empfehlen stets, sich vorher ausführlich und natürlich kostenlos mit uns über den Inhalten des Gründercoaching zu beraten.
Die Anträge werden dann bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsfördereinrichtung oder weiteren Institutionen, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind, gestellt. Dabei erfolgt die Beantragung und Bewilligung der Förderung meist sehr schnell und unbürokratisch.
Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Danach wird der Antrag an die KfW gesendet.
Die KfW entscheidet über den Zuschuss und sendet Ihnen die Entscheidung zu.
Jetzt können Sie einen Gründercoach z.Bsp. Kanzlei Vogl & Orgis als Berater wählen.
Die Kanzlei ist gelisteter Berater der KfW-Bank.
Wir helfen Ihnen weiter und bringen Sie voran!
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