Unsere Informationen zum Thema Steuerrecht für Sie mit aktuellen Themen im Bereich Steuer. Kanzlei Vogl und Orgis München Baierbrunn Oberau Steuerrecht Recht Finanzen Solln Pullach Buchenhain Schäftlarn Icking Haching Wolfratshausen

Info zur Coronakrise - Ihre Steuerberater in Baierbrunn München und Oberau

Vogl & Orgis Steuerberater PartG mbB
Ihre  Kanzlei  in  Baierbunn  München  Oberau
. . . einfach individuell!
Direkt zum Seiteninhalt

Info zur Coronakrise

Informationen
Unterstützungsmaßnahmen für Direktzuschüsse für Soloselbstständige

Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:
  • Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
  • Bis 9.000,00 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Bis 15.000,00 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20,00% reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Hilfe für Arbeitgeber: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Die Agentur für Arbeit zahlt Kurzarbeitergeld, wenn nicht mehr genügend Aufträge vorhanden sind um die Mitarbeiter gemäß ihrer arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit auszulasten. So soll verhindert werden das temporäre Auftragsschwankungen wie in der Coronokrise nicht sofort zur Entlassung der Arbeitnehmer führen.
Berechnet wird das Kurzarbeitergeld nach dem Netto-Entgeltausfall. Die Beschäftigten erhalten grundsätzlich 60,00% der Nettoentgeltdifferenz. Lebt ein Kind im Haushalt sind es 67,00%. Kurzarbeitergelt ist auf maximal 12 Monate begrenzt.

Weitere Informationen finden Sie hier:


Steuerstundungen und Herabsetzung

Die Finanzämer verbessern die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen u.a. bei der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Das verschafft eine Zahlungspause. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Anpassung der Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern. Außerdem kann bis zum Ende des Jahres auch auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:


Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
  • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Am Spitzlberg 19
824065 Baierbrunn
Zurück zum Seiteninhalt