Steuererklärung
Steuererklärungen
Vorausgefüllte Steuererklärung:
Mit dem Ziel, die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern, führte das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Verfahren ein:
die "Vorausgefüllte Steuererklärung" (VaSt).
Neu ist dabei, dass dem Steuerpflichtigen (oder seinem Bevollmächtigten) seine bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten angezeigt werden.
In der ersten Stufe werden folgende Steuerdaten bereitgestellt:
vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten
Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
Bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup.