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Steuererklärung

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Steuererklärungen

Vorausgefüllte Steuererklärung:

Mit dem Ziel, die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern, führte das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Verfahren ein:
die "Vorausgefüllte Steuererklärung" (VaSt).
Neu ist dabei, dass dem Steuerpflichtigen (oder seinem Bevollmächtigten) seine bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten angezeigt werden.
In der ersten Stufe werden folgende Steuerdaten bereitgestellt:

  • vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten

  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen

  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen

Bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup.

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