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Wir beraten Sie bei Steuerhinterziehung

Leistungen > Spezialisierte Beratung


Informationen zur Europäischen Zinsrichtlinie

Kontrollmitteilungen:

24 EU-Staaten, darunter Deutschland, haben sich zu einem Informationsaustausch verpflichtet.
Das bedeutet, dass sie von der Richtlinie betroffene Kapitalerträge von EU-Bürgern mit abweichendem
Wohnsitz über die Grenze melden. Hierbei teilt die Zahlstelle (z.B. die Bank) der zuständigenBehörde folgende Informationen mit:

  • Identität und Wohnung des wirtschaftlichen Eigentümers,

  • Namen und Anschrift der Zahlstelle,

  • Kontonummer des wirtschaftlichen Eigentümers,

  • Gesamtbetrag der Zinsen oder Erträge.


Auch die EU-Staaten, die selbst den Quellensteuerabzug anwenden, erhalten automatisch Auskünfte
über die Zinserträge, die seine Gebietsansässigen in den 24 EU-Mitgliedstaaten erzielen, die am automatischen Auskunftsaustausch teilnehmen.


Verfahrensweg:

  • Die Auskunftspflicht der Richtlinie erstreckt sich auf Auskünfte über den Empfänger der Zinszahlungen, den wirtschaftlichen Eigentümer.

  • Weist der Kontoinhaber nach, dass er nicht wirtschaftlicher Eigentümer ist, muss die Bank die Identität des richtigen Besitzers feststellen.

  • Betroffen sind nur natürliche Personen, deren Wohnsitz in einem anderen EU-Staat als dem Anlageland liegt. Auf juristische Personen greifen die neuen Kontrollen nicht.

  • Gibt eine Person mit einem in der EU ausgestellten Pass/Personalausweis an, in einem Drittstaat ansässig zu sein, muss dies durch einen Nachweis über den steuerlichen Wohnsitz belegt werden, der von der zuständigen Behörde dieses Drittstaates ausgestellt wurde.

  • Wird dieser Nachweis nicht vorgelegt, gilt der Wohnsitz als in dem EU-Mitgliedstaat belegen,in dem der Pass oder ein anderer amtlicher Identitätsausweis ausgestellt wurde

  • Kreditinstitute ermitteln die Identität des Kunden. Bei ab 2004 eingegangenen Kontenbeziehungen sind neben Namen und Anschrift auch eine Steuer-Identifikationsnummer oder Geburtsdatum und –ort laut Pass oder Personalausweis festzuhalten.

  • Da die erforderliche Steuernummer bei Deutschen nach §§ 139a ff: AO erst seit Ende 2008 vorliegt, begnügten sich die Banken bis dahin mit dem Geburtsdatum.

  • Dann melden die Banken der zuständigen Behörde im eigenen Land sämtliche Zinserträge

  • ihrer ausländischen EU-Kunden.



Unser Service für Sie:

  • Umfassende Betreuung durch erfahrenen Spezialisten,

  • Wir arbeiten so eigenständig wie möglich und nötig, damit Sie sich weiter auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können,

  • Übernahme der Kommunikation mit den Finanzbehörden,

  • Spezialisiert auf Steuergesetze und Steuerstrafverteidigung in Bayern,

  • Unterstützung bei der Erstellung einer Selbstanzeige,

  • Absolut diskrete Bearbeitung Ihres Anliegens.



Sprechen Sie möglichst mit uns, bevor Sie selbst erste Schritte unternehmen und stärken Sie Ihre Verteidigungsposition durch bewährtes, strategisches Vorgehen!

Am Spitzlberg 19
824065 Baierbrunn
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